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Marmelade oder KonfitüreSeit einer Verordnung der EU aus dem Jahr 1982 versteht man unter „Konfitüre“ Fruchtaufstrich, der nicht aus Zitrusfrüchten hergestellt wurde. Der Begriff „Marmelade“ ist jenen Fruchtaufstrichen vorbehalten, die Zitrusfrüchte enthalten. So sollen Verwechslungen vermieden werden. Vor diesem Erlass wurden in Deutschland unter „Marmeladen“ alle Fruchtaufstriche zusammengefasst, die keine sichtbaren Fruchtstücke enthalten, während bei „Konfitüren“ die Fruchtstücke zu sehen sein durften. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich die verordnete Sprach jedoch noch nicht durchgesetzt.Konfitüre und Konfitüre extraDie Unterscheidung zwischen Konfitüre und Konfitüre extra ist seit einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2001 abhängig vom Fruchtgehalt. Konfitüre extra enthält, wie der Name suggeriert, mehr Früchte pro 100 g. Je nach Fruchtart (bei Beeren, Hagebutten und Quitten mehr, bei Passionsfrüchten weniger) müssen unterschiedlich viele Mengen an Frucht enthalten sein. Weiterhin sind die möglichen Zusatzstoffe in einer Konfitüre vorgeschrieben. Als Fruchtaufstrich werden alle Aufstriche aus eingekochten Früchten bezeichnet, die nicht unter die EG-Kategorien Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee, Gelee extra, Marmelade, Gelee-Marmelade oder Maronencreme fallen. Fruchtaufstrich darf weniger Zucker als die oben genannten Aufstriche enthalten. |
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